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Pierre-Joseph-Proudhon: Die Literarischen Majorate

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Die DadA-Buchempfehlung

Buchcover: 978-3731610953 Proudhon-Die literarischen Majorate.png
Autor/en: Pierre-Joseph Proudhon
Titel: Die Literarischen Majorate
Editoriales: Herausgegeben und übersetzt aus dem Französischen von Lutz Roemheld, eingeleitet von Albrecht Götz von Olenhusen.
Verlag: Metropolis Verlag
Erscheinungsort: Marburg
Erscheinungsjahr: 2014
Umfang, Aufmachung: 215 Seiten, Broschur.
ISBN: (ISBN-13:) 978-3731610953
Preis: 24,80 EUR
Direktkauf: bei aLibro, der Autorenbuchhandlung des DadAWeb

Besprechung

"Die Wahrheit ist kein Handelsartikel"

Proudhons Überlegungen zum Urheberrecht

Pierre-Joseph Proudhon (1809-1865) hat sich so intensiv wie wohl wie kein anderer Anarchist nach ihm mit der Frage des Eigentums beschäftigt. 1862 veröffentlichte Proudhon als Beitrag zur zeitgenössischen Debatte über den Begriff des "Geistigen Eigentums" seine Schrift "Les Majorats litteraires" (Die literarischen Majorate"), die 2014 in neuer deutscher Übersetzung von Dr. Lutz Roemheld im Metropolis Verlag erschienen ist. Eine erste deutsche Übersetzung war bereits 1862 anonym in Leipzig veröffentlicht worden und macht deutlich, dass Proudhons Schrift recht bald auch im Ausland auf Interesse gestoßen war. Zu der nun vorliegenden Neuveröffentlichung des Werkes hat Dr. Albrecht Goetz von Olenhusen, einer der renommiertesten zeitgenössischen Experten in Fragen des Urheber-, Verlags- und Medienrechtes, eine kenntnisreiche Einleitung beigesteuert, die die Bedeutung der Proudhon-Schrift im Kontext der seinerzeitigen Entwicklung des Urheberrechts aufzeigt.

Seit es gedruckte Bücher gibt, gibt es auch Raubdrucke, worunter man unberechtigte Nachducke durch Konkurrenzverlage versteht, die gewöhnlich ihre Identität verschleiern. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hat es in Europa - insbesondere im Buchhandel - Bestrebungen zum Schutz des geistigen Eigentums gegeben, die in Deutschland durch einen Beschluss der Bundesversammlung des Deutschen Bundes am 9. November 1837 zur Einführung eines Urheberrechtes führten.

Die in Europa geführte Debatte über die Frage des geistigen Eigentums hatte zu Proudhons Lebzeiten, insbesondere seit dem internationalen Kongress im Jahr 1858 in Brüssel, einen starken Auftrieb erhalten. Proudhon versuchte auf diese Diskussion über die Gestaltung des Urheberrechts mit seiner Schrift Einfluss zu nehmen.

Im Gegensatz zu vielen seiner Zeitgenossen betrachtet Proudhon das geistige Eigentum nicht als vergleichbar mit dem Eigentumsrecht an Grund und Boden. Literarische und künstlerische Produkte sind für ihn das Ergebnis einer Art gewerblichen, industriellen Produktion, die damit "unvollkommen, kurzlebig und nur zum Dienste für eine gewisse Zeit tauglich" sind. Die "produzierte Form" wird aber kein produktives Vermögen, kein Renten abwerfendes Kapital. Der Autor bzw. Künstler ist für Proudhon ein "öffentlicher, auf eigene Gefahr handelnder Unternehmer". Das zeitliche Verkaufsprivileg zwischen Schriftsteller, Künstler und Gesellschaft ist kein "ewiges Recht". Proudhon bemisst die durchschnittliche Dauer eines Buches auf nicht mehr als 30 Jahre. Mit der Veröffentlichung geht das Werk in den Gesamtbesitz, in den öffentlichen Reichtum über. Der Urheber kann nur einen bloßen Entgeltanspruch geltend machen und auch das in einem nur eingeschränkten Sinne. Denn für Proudhon sind Werke der Literatur und Kunst keine Produkte der Verkäuflichkeit, die Wahrheit ist kein Handelsartikel. Schriftsteller, Künstler und Erfinder haben lediglich einen Anspruch auf die Sicherheit der Belohnung, während die Gesellschaft einen Anspruch auf das geistige Produkt hat, alles andere ist für ihn ein Rückfall in früheres Lehnswesen und eine Sklaverei des Geistes.

Bereits 1840 hatte sich Proudhon in seinem international beachteten Werk "Qu'est-ce que la propriété?" ("Was ist das Eigentum?") mit der Frage nach einer gerechten Vergütung der Kunst- und Literaturschaffenden auseinandergesetzt:

"Die Künstler, Gelehrten und Dichter empfangen ihre gerechte Belohnung allein dadurch, dass die Gesellschaft ihnen gestattet, sich ausschließlich der Wissenschaft und Kunst zu widmen, so dass sie in Wirklichkeit nicht für sich arbeiten, sondern für die Gesellschaft, die sie geschaffen hat und die sie von jeder anderen Mitwirkung entbindet."

Der Vergütungsanspruch des Urhebers werde durch den gesellschaftlichen Nutzen und die materiellen Möglichkeiten der Kollektivprodukte begrenzt. Das angemessene Honorar richtet sich nach der von Saint-Simon aufgestellten Formel: "Jedem nach seiner Fähigkeit, jeder Fähigkeit nach ihren Werken." Mit der Idee eines öffentlichen Gesamteigentums wollte Proudhon den Gefahren der Einschränkungen des freien geistigen Austausches durch Rechtsnachfolger oder durch staatliche Restriktionen vorbeugen.

Mit seinen Vorschlägen steht Proudhon in der Tradition der französischen Frühsozialisten, die die Rechte der Urheber, Künstler und Verleger in einen sozialen Zusammenhang gestellt haben. Seine Kritik richtete sich vor allem auf das von einer Vielzahl von Autoren propagierte ewige Recht. Mit seiner Schrift "Les Majorats litteraires" gehört Proudhon zu denjenigen, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Urheberrechtsdiskussion den Gedanken eingebracht haben, dass die Schöpfungen selbst einen erheblichen gesellschaftlichen Anteil in sich tragen, dass aber im Bereich des Urheberrechts nur zeitlich begrenzte Rechte Sinn machen.

Proudhons Schrift ist nicht nur aus historischer Perspektive interessant, sondern sein Werk enthält Überlegungen, die durchaus als interessanter Beitrag zur aktuellen Diskussion über das Urheberrecht gelesen werden können.

Jochen Schmück
Potsdam, im März 2015

INHALT

Vorwort [11]
Einleitung von Götz Albrecht von Olenhusen [13]
Editorische Notiz [21]

PIERRE-JOSEPH PROUDHON: DIE LITERARISCHEN MAJORATE [23]

Vorwort [25]

Die Literarischen Majorate [29]

ERSTER TEIL: ÖKONOMISCHE BEWEISFÜHRUNG [41]
§ 1. -Die Fragestellung. [41]
§ 2. -DEFINITION: Unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt ist der Autor ein Produzent und sein Werk ein Produkt. - Was versteht man unter produzieren? Das Wesen menschlicher Produktion [42]
§ 3. - Recht des Produzenten an seinem Produkt. - Darüber, daß die Vorstellung von Produktion nicht die von Eigentum einschließt. [47]
§ 4. - Über den Tausch von Produkten. - Darüber, daß Eigentum nicht aus Tauschbeziehungen entsteht [50]
§ 5. - Schwierigkeiten, die dem Tausch geistiger Erzeugnisse eigentümlich sind. [55]
§ 6. - Klärung der Autorenrechte. [59]
§ 7. - Klarstellung einiger Schwierigkeiten [ [64]
§ 8. - Über Kredit und Kapitalien. - Darüber, daß die Vorstellungen von Sparen, Kapital, Leistung, oder Stille Gesellschaft nicht zu derjenigen eines literarischen Eigentums analog zum Grundeigentum fuhren und keinen Anlaß zu einer zeitlich unbegrenzten Rente geben können [70]
§9.- Über das Eigentum und die Persönlichkeit. [79]
§ 10.- Zusammenfassung der Diskussion: Davon, daß die Regierung weder das Recht, noch die Macht hat, ein literarisches Eigentum zu schaffen [100]

ZWEITER TEIL: MORALISCHE UND ÄSTHETISCHE ÜBERLEGUNGEN [103]
§ 1. - Von der Unterscheidung zwischen verkäuflichen und unverkäuflichen Dingen [103]
§ 2. - Über die Religion [105]
§3.- Über das Recht. [106]
§ 4.- Über Philosophie und Wissenschaft. [108]
§5.- Über Literatur und freie Künste [112]
§ 6. - Warum gewisse Produkte und Dienstleistungen nicht zu verkaufen sind: Ursachen des literarischen Söldnertums [118]
§ 7. - Ohnmacht der Politik. [ [123]
§ 8. - Kaufmännische Unordnung: Zu Beruf und Ware gemachte]
Philosophie, Literatur und Kunst. [131]
§ 9. - Verfall der Literatur unter dem Einfluß des literarischen Söldnertums. Vorausgesehene Veränderung. [140]

DRITTER TEIL: GESELLSCHAFTLICHE FOLGEN [149]
§ 1. - Wie Revolutionen beginnen und wie sie scheitern [149]
§2.- Der Geist des Gesetzes zum literarischen Eigentum [159]
§3.- Aneignung des geistigen Eigentums. [164]
§ 4. -Fortführung des gleichen Themas: Feudalisierung, Aufkauf, Günstlingswirtschaft. [169]
§5.- Periodische Publikationen [173]
§ 6. - Über eine Steuer auf das literarische Eigentum [177]
§ 7. - Einrichtung des gewerblichen Eigentums nach dem Muster des literarischen Eigentums; Wiedereinführung von Meisterrechten und Zünften [182]
§ 8. - Einfluß des literarischen Monopols auf das öffentliche Wohl [190]
§ 9. - Allgemeine Zusammenfassung: Nochmal das Eigentum [196]

ANHNAG:
Anhang 1 [203]
Anhang II [211]
Anhang III [213]
Anhang IV. [215]



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