NATO-Doppelbeschluss
Unter dem NATO-Doppelbeschluss wird die Entscheidung der NATO vom 12. Dezember 1979 verstanden, dem Warschauer Pakt eine beidseitige Begrenzung von Mittelstreckenraketen anzubieten, verbunden mit der Drohung, bei Nichteinigung ebenfalls neue US-amerikanische Mittelstreckenraketen in Westeuropa zu stationieren.
Im weiteren Sinne wird auch die dieser Stationierung vorausgehende Sicherheitspolitische Debatte eingeschlossen. Der NATO-Doppelbeschluss war eines der bestimmenden Themen in der Bundesrepublik Deutschland der frühen 1980er-Jahre. Während die Befürworter von einer notwendigen „Nachrüstung“ (Aufrüstung) sprachen, sahen die Kritiker darin den Teil eines sinnlosen und gefährlichen Rüstungswettlaufes.