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Bezugsgruppe

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Version vom 2. August 2006, 14:43 Uhr von Uwe (Diskussion | Beiträge) (Aufbau einer Entscheidungsstruktur)
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Eine Bezugsgruppe ist eine Gruppe von idealerweise 9-15 Menschen, die sich zur Durchführung einer gemeinsamen Gewaltfreien Aktion bildet. Bei dieser Gruppengröße bleibt allen Beteiligten genug Zeit zum Reden, und trotzdem wird die Zeit für Entscheidungen noch nicht zu lang. Während einer Aktion sollte sich die Bezugsgruppe in (Klein-)Gruppen von 4-5 Menschen unterteilen, um einen besseren Überblick behalten, um gut aufeinander achtgeben zu können.

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Die einmal gewählte Zusammensetzung sollte möglichst bestehen bleiben. Ständiger Wechsel kann sehr anstrengend sein, da das Ziel ist, eine solche Vertrauensbasis aufzubauen, die die gemeinsame Teilnahme an Aktionen ermöglichst.

Funktion

  • Sie ermöglicht während einer Gewaltfreien Aktion den bestmöglichen Schutz für die TeilnehmerInnen
  • Über den SprecherInnenrat wird mit Hilfe der Bezugsgruppe möglichst viele, im Idealfall alle TeilnehmerInnen mit in die Entscheidungen einbezogen

Wichtig ist, daß die Gruppenmitglieder möglichst viel voneinander wissen. Extreme Situationen sollen in Vorbereitung auf die Aktion durchgespielt werden. So wird auch eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen in der Bezugsgruppe möglich. Hierbei ist entscheidend, dass es gelingt, eine Atmosphäre aufzubauen, die es der/dem Einzelnen ermöglicht, „nein!“ zu sagen, wenn persönliche Grenzen überschritten werden. Priorität hat immer und in jeder Situation die Person, die nicht mehr weiter will. Menschen, die sehr weit auseinandergehende Vorstellungen von ihrem Vorgehen bei Aktionen haben, sollten das frühzeitig erkennen und versuchen, andere Bezugsgruppen zu finden, die ihnen besser entsprechen.

Die Mitglieder der Bezugsgruppe sollen immer aufeinander achtgeben. Dazu gehört, sich zu kümmern, wenn jemensch verletzt ist oder wenn es jemenschen psychisch schlecht geht. Und dazu gehört auch, den- oder diejenige zu suchen, der/die plötzlich nicht mehr da ist.

Die Bezugsgruppe sollte auch über die Aktion hinaus bestehen bleiben; etwa um das Erlebte noch mal durchzusprechen und zu verarbeiten oder um eventuelle rechtliche Folgen gemeinsam zu tragen.

Aufbau einer Entscheidungsstruktur

In der Bezugsgruppe finden die Diskussionen nach dem Konsensprinzip statt, und hier werden die Entscheidungen getroffen, die später in den SprecherInnenrat getragen werden. Dies geschieht über jeweils eineN SprecherIn, deren/ dessen Aufgabe es ist, die Anträge und Bedürfnisse der eigenen Bezugsgruppe (nicht die persönlichen Vorstellungen!) in den SprecherInnenrat und dort entstandene Konsensentscheidungen wieder zurück in die Gruppe zu tragen.