William Godwin: Politische Gerechtigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juli 2012, 10:15 Uhr
Die DadA-Buchempfehlung
Buchcover: | |
Autor/en: | William Godwin; herausgegeben und mit einem Anhang versehen von Hermann Klenner. |
Titel: | Politische Gerechtigkeit |
Untertitel: | An Enquiry Concerning Political Justice, and its Influence on General Virtue and Happiness, London 1793 |
Verlag: | Haufe Mediengruppe |
Erscheinungsort: | Freiburg-Berlin-München-Würzburg-Zürich |
Erscheinungsjahr: | 2004 |
Umfang, Aufmachung: | Gebunden, 988 Seiten. |
ISBN: | (ISBN-10:) 3-448-06312-6 |
Preis: | |
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Rezension
1793 veröffentlichte William Godwin (1756-1836), der Schriftsteller der englischen Romantik, sein Werk "Enquiry Concerning Political Justice, and its Influence on General Virtue and Happiness". Die seinerzeit von der kritischen Intelligenz auch in Deutschland beachtete Arbeit, die Godwins Ruhm als Philosoph des englischen Radikalismus begründete, kann als eines der frühen Werke des "klassischen" Anarchismus betrachtet werden. Und zwar nicht etwa, weil Godwin in seiner Untersuchung den Begriff Anarchie positiv definierte - denn dies tat er nicht -, sondern weil er in ihr wesentliche theoretische Positionen des späteren politischen Anarchismus formulierte. Es ist eine Ironie des Schicksals, daß sein realer Einfluß auf die entstehende anarchistische Bewegung des 19. Jahrhunderts äußerst gering blieb. Diese wurde eher von den Theorien Proudhons und Bakunins geprägt. Es ist dem Begründer des kommunistischen Anarchismus, Pjotr Kropotkin, zu verdanken, daß Godwin und seine Theorien für den modernen Anarchismus „wiederentdeckt“ wurden.
Obschon William Godwin seitdem in allen wichtigen Werken über den modernen Anarchismus als einer seiner frühen ideologischen Repräsentanten genannt und berücksichtigt wurde, hat es von seinem Hauptwerk bislang nur Teil- oder auszugsweise Übersetzungen in deutscher Sprache gegeben. Mehr als zweihundert Jahre nach seiner Erstveröffentlichung ist nun die erste vollständige deutsche Übersetzung des englischen Originals in der von Hermann Klenner herausgebenen „Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung“ unter dem Titel „Politische Gerechtigkeit“ erschienen. Die wissenschaftliche Edition der Übersetzung ist vorbildlich und erleichtert dem heutigen Leser die Erschließung dieses „Klassikers“ des modernen Anarchismus.
Godwins Werk gliedert sich in acht Bücher, in denen eine Vielfalt von Themen behandelt wird. Hervorgehoben seien die Erörterungen zu den Menschenrechten, zu Prinzipien der Regierung, zu legislativer und exekutiver Gewalt, zur Demokratie, zum Widerstand, zu Revolutionen, zur Anarchie, zu herrschaftsgeprägter Meinungsmanipulation, über Wahrheit, Willensfreiheit und Notwendigkeit, zu Verbrechen und Strafen, zu Ehe und Moral.
Begeistert von den egalitären, freiheitlichen, humanistischen Ideen der Aufklärung und der Französischen Revolution, entwickelt Godwin in seiner „Untersuchung der politischen Gerechtigkeit“ ein System anarchistisch-kommunistischer Ideen, das auf den Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung und eine grundlegende Neuordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens abzielte. So, wie nach ihm alle Vertreter des modernen Anarchismus, unterscheidet Godwin zwischen dem gesellschaftlichen Zusammenschluß, der natürlich und in jeder seiner Formen ein Segen ist, da er dem altruistischen Bedürfnis aller Menschen nach gegenseitiger Hilfe entgegenkommt und dem staatlichen Zusammenschluß, der unnatürlich und noch in der besten seiner Formen ein Übel ist, da er ausschließlich den egoistischen Interessen einiger weniger dient. Staat und Ungleichheit bedingen einander notwendigerweise.
Die Wurzeln für die zahlreichen Übel der bestehenden Gesellschaft sieht Godwin also in der Herrschaft des Privateigentums und in der Staatsgewalt. Um diese Übel zu beseitigen, müssen ihre Ursachen beseitigt werden. Dies dürfe jedoch nicht durch Anwendung von Gewalt und Zwang erfolgen, sondern nur durch Aufklärung, Erziehung und Bildung der Menschen. Als Anhänger der Vernunft und der Rationalität ist Godwin der Auffassung, daß die Menschen stets der Vernunft und den logischen Argumenten zugänglich sind. Die einzige Herrschaft die der Mensch akzeptieren solle, ist die Vernunft. Nur durch das Vertrauen des Beherrschten in ihr System halte sich dieses. Das Vertrauen in das System resultiert aus der Unwissenheit der Menschen. Deshalb müsse die allgemeine Bildung aller Menschen vorangetrieben werden.
Die politische Gewalt fördert Godwin zufolge hingegen nur das Entstehen neuer Autoritäten, denn die Revolution im Sinne eines Machtumsturzes ist nicht von Vernunft, sondern von Leidenschaft geprägt. Die Revolution, wie sie Godwin selbst befürwortet, soll nicht mit Gewalt, sondern mit den Mitteln der Gerechtigkeit durchgeführt werden. Revolution im Sinne Godwins ist ein Zustand der permanenten politischen und sozialen Evolution. Seien die Menschen einmal zur Überzeugung gebracht, daß eine Gesellschaft ohne Privateigentum und Zwangsregierung existieren könne, so könne auch die Vernunft ihre Ansprüche ungehindert in allen Lebensbereichen geltend machen und die Menschen zur höchsten Erkenntnis, zur sozialen Gerechtigkeit und zu sittlichem Handeln und damit auch zur Freiheit und Glückseligkeit, zu geistigem und körperlichen Wohl hinführen.
Godwin vertraut auf die Fähigkeit und Sehnsucht des Menschen zu immer höherer Wahrheitserkenntnis und sittlicher Vervollkommnung. Es kommt alles darauf an, die Ursachen zu beseitigen, die den Menschen daran hindern, zur Erkenntnis der Wahrheit und Gerechtigkeit zu gelangen, und die Vernunft zur bestimmenden Triebkraft seines Verhaltens zu machen. Da die Vernunft ihre Erkenntnisse aus den Eindrücken der Außenwelt schöpfe, könne sie aus ihr nur dann gute Eindrücke empfangen, wenn sie selbst und vor allem das gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen nach den Forderungen der Vernunft und der Gerechtigkeit geordnet werden.
Obwohl Godwin mit seiner Theorie von der „accumulation of wealth“ den von Marx postulierten kapitalistischen Gegensatz von „Arbeit“ und „Kapital“ vorwegnahm, zog er nicht die marxistische Konsequenz des Klassenkampfes. Godwin geht es um das Individuum, nicht um Klassen, denn er sieht Arme wie Reiche gleichermaßen verstrickt in der Korruption, die aus dem Reichtum geboren wird. Was die Falschheit ihres Bewußtseins anbetrifft, haben Herr und Sklave sich nichts vorzuwerfen. Die Diskrepanz zwischen moralisch begründeter individueller Gleichheit und staatlich sanktionierter sozialer Ungleichheit kann nur mit den Mitteln der Aufklärung, Erziehung und Bildung der Menschen überwunden werden.
Alle Herrschaft beruht letztlich auf dem Vertrauen der Beherrschten. Ihr Vertrauen aber ist die Folge ihrer Unwissenheit. Beseitigt man diese, wie die Demokratie als Regierungsform der Übergangsphase es ermöglicht, muß Herrschaft notwendig fallen. Die Freiheit ist demnach ein Problem der Erziehung. Die Herrschenden im Zuge einer Revolution zur Aufgabe ihrer Privilegien zwingen zu wollen, erscheint Godwin als falsch, weil in Revolutionen die Leidenschaften und nicht die Vernunft regieren und Revolutionen durch Gewalt anstatt durch die Gerechtigkeit entschieden werden. Auch wäre es unklug, einen „Zustand der Freiheit“ herbeizuführen, ehe im Bewußtsein der Menschen die „Liebe zur Freiheit“ erwacht ist. Sie wüßten sie nicht vernünftig zu nützen und Orientierungsunsicherheit, Anarchie im negativen Sinne, wären die Folge.
Modern wirken auch Godwins Ansichten über die Ehe. Die Ehe ist seiner Ansicht nach die tyrannischste Form des Eigentums, eine Konsequenz der Feigheit, nicht des Mutes der Männer. Weil der Mann den Vergleich scheut und er sich nicht der Gefahr aussetzen will, eine Frau an einen Überlegenen zu verlieren, monopolisiert er ihren Besitz. Dabei beruht die Ehe auf dem romantischen Irrtum von der Ewigkeit der Liebe. Ist die Liebe vergangen, hält man an der Illusion fest, und da ein Mensch, der sich im Privatbereich Täuschungen hingibt, auch im öffentlichen Bereich keine klare Urteilskraft besitzen kann, sind die Menschen durch die Ehe befangen in einem System des Betrugs. Sagt Godwin.
Ein weiteres Hindernis auf dem Wege zur freien und gerechten Gesellschaft sieht Godwin im Strafsystem. In Vorwegnahme der Theorien der modernen Strafrechtsreformer formuliert Godwin die These von der gesellschaftlichen Vermittlung von Verbrechen. Strafe kennt nur zwei Legitimationsgründe: Der erste ist der Schutz der Gesellschaft vor dem Verbrecher, der zweite ist die Resozialisierung des Delinquenten. Diese Resozialisierung ist in Einzelhaft überhaupt nicht, allgemein im Gefängnis kaum zu erreichen. Am vernünftigsten wäre es, den Delinquenten gesellschaftlich aufzufangen, und wenn Godwin von Gesellschaft schreibt, dann meint er eine von staatlichen Zwängen weitestgehend befreite Gesellschaft.
Godwins Vorstellungen von der der Gesellschaft ähneln frappierend den Ideen, wie sie später der deutsch-jüdische Anarchist Gustav Landauer formulierte. Nach Godwin läßt sich soziales, d. h. verantwortungsbewußtes Verhalten nur in überschaubaren Gruppen erlernen, in denen jeder unter dem wachsamen Auge der Öffentlichkeit lebt. Der „milde Zwang“ der öffentlichen Meinung, den Godwin im Sinn hat, birgt nur dann nicht die Gefahr eines neuen Totalitarismus, wenn der neue, der altruistische Mensch schon Wirklichkeit geworden ist. Vorher könnte dieses Erbe puritanischen Geistes sich gegenüber abweichendem Verhalten durchaus intoleranter gebärden, als dies durch gesetzliche Normen der Fall ist.
Obwohl Godwin an einen stetigen Fortschritt hin zu einer Gesellschaft von Freien und Gleichen glaubt (das Streben nach Perfektion gehört seiner Ansicht nach zur Natur des Menschen), hält er es für wesentlich, daß der Einzelne an diesem Fortschritt mitarbeitet, um den Prozeß zu beschleunigen. Das stete Bemühen um Vervollkommnung reicht aus, um allmählich die Harmonie von subjektiver und objektiver (d.h. gesellschaftlicher) Vernunft wieder herzustellen, an deren Auseinanderklaffen die gegenwärtige Gesellschaft leidet. Natürliche Freiheit findet ihre Grenze an der Vernunft. Sittliche Freiheit wäre eine Freiheit auch von Vernunft, d.h. das Individuum hätte die Möglichkeit, bewußt böse zu handeln. Eine solche Freiheit hält Godwin allerdings für abwegig, weil der Mensch als soziales Wesen sein eigenes individuelles Glück nur in Übereinstimmung mit dem Glück aller verwirklichen kann.
Godwins Untersuchung der politischen Gerechtigkeit von 1793 ist ein merkwürdiges Buch. Sein Autor hat es als Nicht-Anarchist begonnen und er hat sich im Verlauf seiner Untersuchung zum Anarchisten entwickelt. Vor und auch lange Zeit nach Godwin ist der anarchistische Gesellschaftsentwurf selten so radikal und deutlich formuliert worden, wie in der „Politischen Gerechtigkeit“ und es macht Sinn, sein Werk als Klassiker des modernen Anarchismus zu betrachten. „Gut Ding will Weile haben“: Mehr als 200 Jahre nach seiner Erstveröffentlichung hat nun auch der deutsche Leser die Chance, diesen Ur-Klassiker des modernen Anarchismus im vollständigen Text zu lesen. Es ist ein lesenswertes Buch!
Inhalt
William Godwin Eine Untersuchung über politische Gerechtigkeit und ihren Einfluß auf Tugend und Glück aller
Vorwort
Buch I: Von der Bedeutung politischer Institutionen
Kapitel I: Einführung
Kapitel II: Geschichte der politischen Gesellschaft
Kapitel III: Die moralischen Eigenschaften der Menschen entspringen ihren Wahrnehmungen
Kapitel IV: Betrachtung der Hauptursachen moralischer Vervollkommnung:
- I. Bildung
- II. Erziehung
- III. Politische Gerechtigkeit
Kapitel V: Beispiele für den Einfluß politischer Institutionen
Kapitel VI: Menschliche Erfindungen sind ständiger Vervollkommnung fähig
Kapitel VII: Vom Einwand gegen diese Prinzipien aufgrund des Klimas
Teil I: Von moralischen und physischen Ursachen
Teil II: Von nationalen Charaktereigenschaften
Kapitel VIII: Vom Einwand gegen diese Prinzipien aufgrund des Einflusses von Luxus
Buch II: Prinzipien der Gesellschaft
Kapitel I: Einleitung
Kapitel II: Von der Gerechtigkeit
Anhang Nr. 1: Über den Selbstmord
Anhang Nr. 2: Vom Duellieren
Kapitel III: Von der Pflicht
Kapitel IV: Von der Gleichheit der Menschen
Kapitel V: Menschenrechte
Kapitel VI: Vom Gebrauch des privaten Urteils
Buch III: Prinzipien der Regierung
Kapitel I: Systeme politischer Schriftsteller
Kapitel II: Vom Gesellschaftsvertrag
Kapitel III: Von Versprechen
Kapitel IV: Von politischer Autorität
Kapitel V: Von der Gesetzgebung
Kapitel VI: Vom Gehorsam
Anhang
Kapitel VII: Von Regierungsformen
Buch IV: Vermischte Prinzipien
Kapitel I: Vom Widerstand
Kapitel II: Von Revolutionen
Abschnitt I: Pflichten eines Staatsbürgers
Abschnitt II: Methode der Durchführung von Revolutionen
Abschnitt III: Von politischen Assoziationen
Abschnitt IV: Von den wünschenswerten Arten der Reform
Kapitel III: Vom Tyrannenmord
Kapitel IV: Von der Pflege der Wahrheit
Abschnitt I: Von abstrakter oder allgemeiner Wahrheit
Abschnitt II: Von der Aufrichtigkeit
Anhang Nr. 1: Von der Verbindung zwischen Verstand und Tugend
Anhang Nr. 2: Von der Methode, Besucher fern zu halten
Anhang Nr. 3: Wiederaufnahme des Themas der Aufrichtigkeit
Kapitel V: Von der Willensfreiheit und der Notwendigkeit
Kapitel VI: Schlußfolgerung aus der Lehre von der Notwendigkeit
Kapitel VII: Vom Mechanismus des menschlichen Geistes
Kapitel VIII: Vom Prinzip der Tugend
Kapitel IX: Vom Wirken der Tugend
Buch V: Von legislativer und exekutiver Gewalt
Kapitel I: Einleitung
Kapitel II: Von Erziehung, der Erziehung eines Fürsten
Kapitel III: Privatleben eines Fürsten
Kapitel IV: Von einem tugendhaften Despotismus
Kapitel V: Von Höfen und Ministern
Kapitel VI: Von Untertanen
Kapitel VII: Von der Wahlmonarchie
Kapitel VIII: Von konstitutioneller Monarchie
Kapitel IX: Von einem Präsidenten mit königlichen Vollmachten
Kapitel X: Von erblicher Würde
Kapitel XI: Moralische Auswirkungen der Aristokratie
Kapitel XII: Von Titeln
Kapitel XIII: Vom aristokratischen Charakter
Kapitel XIV: Allgemeine Züge der Demokratie
Kapitel XV: Von politischem Betrug
Kapitel XVI: Von den Ursachen von Kriegen
Kapitel XVII: Vom Ziel des Krieges
Kapitel XVIII: Von der Kriegsführung
Kapitel XIX: Von militärischen Einrichtungen und Verträgen
Kapitel XX: Von der Demokratie in ihrer Verbindung mit den Unternehmungen des Krieges
Kapitel XXI: Von der Zusammensetzung der Regierung
Kapitel XXII: Von der zukünftigen Geschichte politischer Gesellschaften
Kapitel XXIII: Von Nationalversammlungen
Kapitel XXIV: Von der Auflösung der Regierung
Buch VI: Von der Meinung, als Gegenstand der politischen Institution betrachtet
Kapitel I: Allgemeine Wirkungen der politischen Aufsicht über die Meinung
Kapitel II: Von religiösen Einrichtungen
Kapitel III: Von der Unterdrückung irriger Meinungen in Religion und Regierung
Kapitel IV: Von Testeiden
Kapitel V: Von Eiden
Kapitel VII: Von Verleumdungen
Kapitel VII: Von Verfassungen
Kapitel VIII: Von nationaler Erziehung
Kapitel IX: Von Pensionen und Gehältern
Kapitel X: Von den Methoden, eine Frage seitens des Gemeinwesens zu entscheiden
Buch VII: Von Verbrechen und Strafen
Kapitel I: Grenzen der Lehre von der Strafe, die sich aus den Prinzipien der Moral ergeben
Kapitel II: Allgemeine Nachteile des Zwanges
Kapitel III: Von den Zwecken des Zwanges
Kapitel IV: Von der Anwendung des Zwanges
Kapitel V: Vom Zwang, als zeitweiliges Hilfsmittel betrachtet
Kapitel VI: Umfang des Zwanges
Kapitel VII: Von Beweisen
Kapitel VIII: Vom Gesetz
Kapitel IX: Von Begnadigungen
Buch VIII: Vom Eigentum
Kapitel I: Beschreibung des echten Systems des Eigentums
Kapitel II: Vorteile, die sich aus dem echten System des Eigentums ergeben
Kapitel III: Vom Einwand gegen dieses System aufgrund der vortrefflichen Wirkungen des Luxus
Kapitel IV: Vom Einwand gegen dieses System aufgrund der Verlockungen der Trägheit
Kapitel V: Vom Einwand gegen dieses System aufgrund der Unmöglichkeit, es dauerhaft zu machen
Kapitel VI: Vom Einwand gegen dieses System aufgrund der Unbeugsamkeit seiner Beschränkungen
Kapitel VII: Vom Einwand gegen dieses System aufgrund des Prinzips der Bevölkerung
Kapitel VIII: Von den Mitteln zur Einführung des echten Eigentumssystems
ANHANG
- Zur vorliegenden Ausgabe
- Die gesellschaftliche Gerechtigkeit des William Godwin. Eine Provokation
- Siglenverzeichnis
- Anmerkungen
- Chronologie
- Bibliographie
- Register